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35 Jahre winprosa

 


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Rück- und Ausblick       winprosa


mehr als 35 Jahre

PROSA / winprosa

Rückschau  winprosa  ASD, ASV, SVP und winprosa  AGVO 2021  AGVO 2023+2025


PROSA und damit winprosa ist jetzt über fünfunddreißig Jahre am Markt. Die Geschichte von PROSA ist einerseits eng mit dem Siegeszug der Personal Computer (PC) verbunden, andererseits eng mit der Verbreitung der Neugestalteten Gymnasialen Oberstufe (NGO) in Baden-Württemberg. winprosa soll den offiziellen Verlautbarungen nach vollständig in ASV-BW aufgehen. Aber es hat sich herausgestellt, dass mit winprosa auch noch Abiturprüfungen gemäß AGVO 2021 ff verarbeitet werden können (siehe AGVO 2021). Stand 17.03.2024

Rückschau

• Die ersten Anfänge (• Der Beginn von ASS und PROSA   • PROSA)

Ab 1977/78 wurde in Deutschland der Commodore PET 2001 (Personal Electronic Transactor 2001) als eines der ersten "vollständigen" PC-Systeme verkauft (Betriebssystem/BASIC von Microsoft!). In diesem Zeitraum war in BW die Versuchsphase der (ersten) NGO abgelaufen und die Gymnasien führten dort auf breiter Front die NGO ein (KuU 10.03.1978).

Auf dem PET 2001 (8 KBytes Speicher für Programme und Daten, Kassettenrekorder mit Musik-Kassetten als externer Speicher) entstand in dieser Zeit ein erstes Programm zur Kurswahlüberprüfung. Natürlich war es zu langsam und wegen der Leseprobleme mit Musik-Kassetten zu unsicher. Aber es beinhaltete ein erstes Modell der Kurswahlverwaltung/-speicherung.

Mit Verfügbarkeit der Serie Commodore 8032 mit immerhin 32 KBytes Arbeitsspeicher für Programm und Daten und 500-KByte-Disketten-Doppellaufwerk entstand ab 1980 ein erstes Programmsystem zur kompletten Verwaltung der NGO, also von der Kurswahlerfassung bis zum Abiturzeugnisdruck. Dieses Programm hieß MCS, war von Dietrich Tilp in Commodore BASIC 4.0 geschrieben und hatte einen von Reiner Hohloch geschriebenen Assembler-Kern. Ein gutes Duzend Anwender setzten MCS bis über 1987 hinaus ein. Die letzte Ver­sion hieß MCS 3.5.


• Der Beginn von ASS und PROSA

Nachdem sich der seit 1981 gebaute IBM-PC (Personal Computer; bis zu 640 KBytes Arbeitsspeicher und 330-KByte-Diskettendoppellaufwerk) ab 1984/85 in Deutschland langsam durchsetzte und mit UCSD-Pascal (später Turbo-Pascal) eine mächtige, klar gegliederte Programmiersprache vorhanden war, entstand ab 1987 unter Impulsgebung des MKS das Projekt ASS. ASS war für die Schulen in BW als Allgemeine SchülerverwaltungsSoftware geplant und sollte ganz in Pascal geschrieben sein (zwecks leichterer Dokumentation und Pflege).

Der IBM-PC war auch Voraussetzung für das 1984 veröffentlichte PC-Untis von Fa. Gruber und Petters (vorher lief Untis nur in Rechenzentren).

Das ASS-Entwicklungsteam war voll beschäftigt mit der Programmierung der Schüler­verwaltung incl. Notenverarbeitung für Kl. 1 - 11. Zur Programmierung des Oberstufenteils (für die NGO) fanden die alten MCS-Entwickler zum Team (ab 1993 verstärkt durch Hans-Ludwig Märkl) und entwickelten PROSA (Prüfungsverarbeitung Reformierte OberStufe mit Abi­tur), dessen Leistungsumfang/Grundidee auf MCS basierte und auch auf dem MCS-Datenmodell aufbaute, aber die Schüler-Stammdaten von ASS bezog. Die alten MCS-Anwender wurden als Testanwender für PROSA gewonnen.

Es war die Zeit vom MS-DOS: Bildschirmgrafik und Mausbedienung gab es noch nicht. Also wurde für den 25x80-Zeichen-Monochrom-Text­bild­schirm entwickelt, der aus der alten MCS-Zeit vertraut war. Logos und "Screenshot" im vorliegenden Textabschnitt dokumentieren diese "grafiklose" Zeit.

Kurswahlerfassung in PROSA am Beispiel des Jahrganges 93-95: in der Matrix sind nach rechts bis zu 40 Fächer möglich, nach unten die vier Halbjahre aufgeführt (die gleiche Matrix war grundsätzlich auch in MCS vorhanden). Unter der Matrix ist die Parallelkurseinteilung des Schülers dargestellt. Eine entsprechende Matrix dient der Noten­ver­waltung. Intern sind die einzelnen Spalten binär in Bytes kodiert.

Die Jahrgangsbezeichnung spiegelt wieder, dass die Schüler drei Schuljahre lang im Kurssystem verwaltet werden müs­sen: im Bsp. erfolgte 93 die erste Kurswahlerfassung (Kl. 11) und 95 wurde das Abiturzeugnis ausgedruckt. Schön ist hier die (bereits in MCS vorhanden gewesene) Dar­stellung der doppelt zählenden Leistungskurse und der sons­tigen Prüfungsfächer zu erkennen.

Anhand der zweitletzten Bildschirmzeile kann man erahnen, wie viele Dienste alleine in diesem Programmteil imple­mentiert waren.


Die Programme waren ursprünglich für ausschließlichen Disketteneinsatz konzipiert. Doch noch in der Testphase von ASS-Stamm und ASS-PROSA kamen erschwingliche PCs mit Festplatte auf (IBM PC XT/AT und kompatible; z.B. mit 600 MBytes Kapazität). Disketten waren nur noch zum Installieren und zur Datensicherung nötig.

PROSA war von Anfang an so entwickelt worden, dass die Schülerstammdaten vom Partnerprogramm kommen konnten (ASS-Modus), oder auch in der eigenen Stammdatenverwaltung erfasst werden konnten (später cmH-Modus genannt). So konnten auch Schulen, die andere Schülerverwaltungsprogramme einsetzten, mit PROSA arbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt von PROSA war die konsequente Unterstützung der Oberstufenberater und Oberstufenorganisierer. D.h., z.B. mit Kurswahlprotokollen und Leistungsprotokollen wurden die Schüler laufend evaluiert und somit Fehler und Gefährdungen vermieden, bzw. rechtzeitig aufgezeigt.

Diese Qualitäten (die teils auch schon MCS auszeichneten), gingen weit über das Pflichtenheft einer Schülerverwaltung hinaus und wurden bis heute ausgebaut (z.B. durch Anfügen einer kompletten Prüfungsverwaltung incl. Organisation und Auswertung, jeweils für schriftliche, mündliche und Kommunikations-Prüfung).

Dabei konnte und kann PROSA für sich in Anspruch nehmen, von Praktikern für Praktiker entwickelt worden zu sein (d.h. die Programmierer spüren die Auswirkungen ihrer Ideen stets am eigenen Leib!).


• PROSA

Knapp 10 Jahre nach dem erfolgreichen Start von ASS zog sich das MKS 1996 aus dem Projekt zurück. Die beiden Entwicklerteams über­nahmen einvernehmlich die "eigenen" Programme und entwickelten sie in Eigenregie weiter. PROSA wurde ab dieser Zeit von Fa. cmH-soft vertrie­ben.

Da kam es gerade passend, dass von MS das erste "richtige" Betriebssystem Windows 95 verfügbar war. ASS-Stamm und ASS-PROSA blieben zwar reine DOS-Anwendungen, geschrieben in Turbo-Pascal, liefen aber nun auch unter diesem grafischen Betriebssystem.

Damit das Zusammenspiel von ASS und PROSA leichter klappte, wurde von PROSA-Seite aus ein aufwändiges Menü-System hinzugefügt, nebenstehende ICONs stammen aus dieser Zeit. Außerdem war PROSA nun auch mit der Maus steuerbar.


1996 entdeckten die Schulen das Internet. Damals waren knapp 200 Schulen (deutschlandweit) bei "Schulen ans Netz" mit einer Internet-Homepage registriert.

In den Folgejahren zeigte sich schnell, wie leicht Vertrieb und Service übers Internet organisierbar waren. Nebenstehendes Logo zierte die PROSA-Homepage. In dieser Zeit wurde für PROSA eine moderne Installationsroutine im Stil der Windows-Setup-Prozeduren entwickelt.

PROSA wurde bis zum Abitur 2003 weiterentwickelt; die letzte Version hieß PROSA 7.5. Seit dem ersten Auftritt von PROSA kam jedes Jahr eine neue (Unter-)Version heraus. Jedes Jahr gab es Programmverbesserungen und -erweiterungen und fast jedes Jahr Veränderungen in der NGVO.

In den Anfangsjahren nach Einführung der NGO bekam jeder Schüler beim Eintritt in die Klasse 11 vom MKS einen Leitfaden ausgehändigt, der für die Neuerungen warb und das Prozedere in leichter verständlicher Sprache beschrieb, als dies die zugehörige Verordnung (NGVO) tat. Leider erwies sich die jeweilige NGVO weiterhin als zu sperrig für Schüler und Eltern, sodass es in der Folge jedes Jahr einen neuen Leitfaden für die Elftklässler gab und bis heute gibt. Und selbst der Leitfaden reichte nicht aus, um z.B. den "GW-Religions-Sonderfall" zu verstehen. So blieb für die Betroffenen stets PROSA das Regulativ für das Zulässige und Machbare in der NGO.

Die Fan-Gemeinde des Programms wuchs nicht zuletzt deshalb kontinuierlich an. Lieferte PROSA doch zuverlässig alle Informationen (auch juristische) für Schulleitungen, Oberstufenberater und Schüler zur Laufbahnberatung, -überwachung und -verwaltung.

ASS wurde Ende der Neunziger von Fa. Haneke-Software übernommen und durch ASS-Windows ersetzt. Das alte ASS wurde aber vereinzelt noch weiterverwendet, lief jedoch nur noch auf langsameren PCs (wegen eines Fehlers im Turbopascal-Compiler); außerdem hatte ASS ein internes Jahrtausendproblem.

PROSA konnte auch mit dem neuen ASS-Windows zusammenarbeiten.

winprosa

• NGVO 2004 (• Die NGO-Reform 2010   • Der Doppeljahrgang 2012   • G8 / G9)

Die nächste große Veränderung der NGVO stand für den Abiturjahrgang 2004 an und erwies sich als so gravierend, dass das Programmierteam ein vollständiges Re-Design beschloss (mit modernisierter Datenstruktur). Denn in dieser Reform wurden bekanntlich Leistungs- und Grundfächer abgeschafft und durch Kernkompetenz-, Profil-, Neigungs- und "Neben"fächer ersetzt.

Also wurde 2001 winprosa veröffentlicht (programmiert in Delphi), das nicht mehr auf den 25x80-Zeichen-Bild­schirm Rücksicht nehmen musste. Sehr bald stellte sich der 1024x768-Pixel-Bildschirm als Standard ein.

Ferner wurden sämtliche Formulare neu entworfen und von Endlosdruck auf Laserdruck umgestellt. Dabei kamen keine Vordrucke mehr zum Einsatz, sondern nur noch Einzelblatt-Leerformulare, sodass das lästige Justieren der Vordrucke entfallen konnte (Zeugnis-Vordrucke mit ansprechendem und fälschungssicherem Hintergrunddruck z.B. von Fa. EKU-Druck).

Das ausgewogene Abiturzeugnis-Layout von winprosa fand bis Abi 2020 sogar Eingang in den amtlichen Leitfaden (ausgenommen Abi 2009, promt mit gewaltigen Layout-Fehlern!).

In winprosa ist im Zentrum die gleiche Matrix zu erkennen, aber aufgrund des grafikfähigen Layouts mit viel mehr Informationen im Fenster. Die Kodierung der doppelt zählenden und der weiteren Prüfungsfächer ist analog zu früher darge­stellt. Der gezeigte Ausschnitt umfasst ca. 2/3 des gesamten Programmfensters.

Die Karteireiter am oberen Bildrand zeigen die schüler­bezogenen Dienste von winprosa. Natürlich ist das nur ein Ausschnitt aus dem Gesamt-Spektrum des Pro­gramms.


Die 2004-Reform hatte u. a. zur Folge, dass z.B. der "GW-Religions-Sonderfall" noch komplexer wurde. Damit die Schüler trotzdem die Über­sicht über das eigene Leistungsbild behalten konnten, wurde winprosa um eine Schülerversion erweitert, die den Gymnasiasten in BW die private Kurswahl- und Notenverwaltung ermöglicht.

Ferner wurde in winprosa ein interaktives Auskunftssystem integriert, das Kurswahlfehler klartextlich erläuterte und ggf. direkt zum ent­sprechenden Paragrafen der NGVO verzweigen konnte (s.o. am unteren Bildrand).

Auch nach 2004 wurde die NGO seitens des MKS im Detail laufend weiterentwickelt, was zusammen mit der laufenden Programmentwicklung zur Folge hatte, dass ggf. mehrmals im Jahr Updates veröffentlicht werden mussten. Seit die Schulrektorate über KISS am Netz hängen, können die Updates vollautomatisch installiert werden ("One-Click-Update").

Verfügten die späten PROSA-Versionen über eine Schnittstelle zum Curs-Modul des Stundenplanprogramms Untis, so besaß winprosa selbstverständlich von Anfang an eine Schnittstelle zu Untis, neu war dabei die in Untis eingebaute Schnittstelle zurück zu winprosa.

So entwickelte sich PROSA/winprosa im Laufe der Zeit zum Rundum-Sorglos-Paket für die Schulrektorate.


• Die NGO-Reform 2010

Für den Abiturjahrgang 2010 war eine Reform der NGO beschlossen worden, die radikaler ausfallen sollte, als die für 2004. Somit hatte die große 04er-Reform gerade mal für 6 Abiturjahrgänge gehalten!

Wurden damals in BW 2- und 3-stündige Grund- und 5-stündige Leistungskurse abgeschafft und durch 4-stündige Kernkompetenz-, Profil-, und Neigungsfächer und 2-stündige sonstige Fächer ersetzt, so wurden nun Kernkompetenz-, Profil-, und Neigungsfächer wieder einge­stampft, diesmal sogar zusammen mit den doppelt zählenden Fächern (einem Relikt der verschwundenen Leistungskurse der 04er-Reform).

Übrig blieben 4-stündige Kernfächer und 2-stündige weitere Fächer ("Neben"-Fächer), sowie nach wie vor die üblichen Kurswahlbedingungen; 40 Kurse müssen nun, alle weiteren können nun angerechnet werden (natürlich normiert auf 40 Kurse). Obwohl dadurch die NGVO wieder durchschaubarer wurde, blieb genügend viel Beratungs- und Optimierungsaufwand; das Kerngeschäft von winprosa blieb somit erhalten.

Da der Abiturjahrgang 2010 im Schuljahr 07/08 die Klasse 11 G9 (10 G8) besuchte, musste winprosa die neuen Kurswahlregeln bereits ab Winter 2007/08 beherrschen.


• Der Doppeljahrgang 2012

Nachdem landesweit die G9-Abiturienten zusammen mit den G8-Abiturienten in die Kursstufe eingerückt waren, mussten an vielen Schulen mehr als 10 Parallelkurse pro Fach eingerichtet werden. Waren früher in winprosa max. 9 Parallelkurse möglich, waren es daher nun 30 Parallel­kurse.


• G8 / G9

Eigentlich sollten sich ab Sommer 2012 an Baden-Württembergs Gymnasien nur noch G8-Schüler tummeln. Aber nach dem Regierungs­wechsel im März 2011 wurden wieder (versuchsweise?!) G9-Züge in BW eingeführt, bisher an 44 "Modellschulen". Weitere G9-Modellschulen sind bisher nicht zugelassen worden.

Aber seit Ende 2023 gibt es eine Elterninitiative, die das Neunjähriges Gymnasium in BW wieder standardmäßig etablieren möchte. Nach anfänglichem Sträuben "haben sich die Spitzen der Regierungskoalition auf Eckpunkte zum weiteren Vorgehen nach dem Dialogprozess zur Dauer des allgemein bildenden Gymnasiums verständigt. Danach ist die Landesregierung offen für ein neues G9, das den Anforderungen unserer Zeit gerecht wird." Siehe Weiteres Vorgehen nach Dialogprozess zu G8/G9.

Unabhängig davon war seit Ende 2016 klar, dass Kern- und Nebenfächer wieder abgeschafft würden (siehe AGVO 2021).

ASD, ASV, SVP und winprosa

• Historie (• Dilemma)

Das Projekt ASV-BW (Amtliche Schulverwaltung BW) ist ein Teil des Vorhabens SVN (Schulverwaltung am Netz). Dafür wurde zuerst die KISS (Kommunikationsinfrastruktur für Schulen und Schulverwaltung) aufgebaut und dann ab 2002 die E-Stat (IT-Verfahren zur Abwicklung der elektronischen Statistik) entwickelt.

winprosa hatte früher bereits etliche Algorithmen für E-Stat (= Elektronische Schulstatistik) eingebaut bekommen und hätte die Kursstufen-Statistik-Daten z.B. über Untis oder Stammdatenprogramme wie ASS, Atlantis oder MasterSchool abgeben können.

Aber E-Stat ist bekanntlich in ASD-BW aufgegangen (Amtliche SchulDaten Baden-Württemberg), mit einer völlig neuen Daten­schnitt­stelle zu ASV, dessen BW-Variante folglich ASV-BW heißt (Amtliche SchulVerwaltung für BW) und, wie der Name sagt, das Schul­verwaltungs-Programm für alle Schulen in BW werden soll. Und die zugehörige E-Stat wird nun ESS heißen.

Neben der BW-Variante ( asv.kultus-bw.de/Startseite) gibt es eine bayerische Variante ( www.asv.bayern.de/asv.html); beide laufen seit einiger Zeit an den Schulen. Aber beide Varianten haben sich im Laufe der Zeit weit auseinander entwickelt.

ASV-BW soll keine eigenen Stundenplanoptimierungsprozeduren beinhalten, es soll vielmehr Schnittstellen zu Stundenplanprogrammen wie z.B. Untis geben. Daher hat der Hersteller von ASD und ASV, die ISB-AG ( www.isb-ag.de/), mit dem Hersteller von Untis, der Fa. Gruber & Petters ( www.untis.at/), ursprünglich eine enge Zusammenarbeit vereinbart.

ASV-BW wird plattformunabhängig in JAVA programmiert, was einer Neuentwicklung gleichkommt. Da diese viel Zeit kostet, war als Zwischen­lösung SVP-BW ins Leben gerufen worden (SchulVerwaltungsProgramm für BW), das auf MasterSchool basierte und ebenfalls von der ISB-AG betreut wurde (neben den Übernahmekosten der ISB-AG zusätzliche Anpassungskosten von 3,3 Mio. € für BW!). Da MasterSchool und somit SVP-BW keine Kursstufe verwalten konnten (und diese überdies laufend gewaltigen Änderungen unterworfen war und ist, s.o.), durfte winprosa diesen Part offiziell übernehmen. Hierzu war damals in SVP-BW eine Schnittstelle zu winprosa eingebaut worden, wodurch SVP-BW ein weiteres Partnerprogramm (Stammdatenlieferant) von winprosa wurde. In winprosa gab es aber keine Schnittstelle zu SVP-BW, weil SVP-BW mit Kursstufendaten eh nichts anfangen konnte.

Nach dem Supportende für SVP-BW blieb für winprosa also als offizielles/amtliches Partnerprogramm nur ASV-BW übrig. Die in SVP-BW eingebaute Schnittstelle zu winprosa war lange erfolgreich im Einsatz. Leider wurde bisher keine derartige Schnittstelle in ASV-BW eingebaut. Trotzdem kann winprosa seit Anfang 2018 lesend und passwortgeschützt auf die ASV-BW-Datenbank zugreifen.
winprosa bleibt also als "eigenständiges" Programm erhalten und bedient auch Abiturjahrgänge ab 2021 ff.

Diese Partnerschaft war ursprünglich nur bis ca. zum Abiturjahrgang 2010 geplant, anschließend sollte ASV-BW die Universallösung für alle Schulen liefern. Die Praxis zeigte aber, dass weder 2010 noch 2020 auch nur annäherungsweise hatbar gewesen waren; realistischerweise ist von einer deutlich längeren Zusammenarbeit auszugehen, nach derzeitigem Stand vermutlich deutlich über den Abiturjahrgang 2025 hinaus.

ASV-BW wurde seit 2006 geplant und entwickelt und sollte ursprünglich ab 2008/09 einsatzbereit sein; aber erst ab 2015 konnten erste Schulen ASV-BW tatsächlich im Produktivbetrieb einsetzen. Bis Ende 2018 nutzten vermutlich knapp 10% aller Schulen in BW das Programm im Echteinsatz. Und erst ab Oktober 2019 sollte das Programm allen Schulzweigen ermöglichen, (wenigstens) die amtliche Schulstatistik abzugeben (Quelle: Landtagsdrucksache 16/6216 vom 02.05.19).

Dieser Landtagsdrucksache ist auch zu entnehmen, dass ASD-BW bereits 2018 als technisch überholt eingestuft worden war und daher eine Neukonzeption ASD-BW-neu erarbeitet würde.

Dann sollte ASV-BW nach Verlautbarungen von Dez. 2019 ab dem Schuljahr 2022/23 verpflichtend von allen Schulen in BW für die amtliche Schulstatistik eingesetzt werden.
Aber Ende August 2022 wurde bekanntgegeben, dass die Pflicht zur Elektronischen Schulstatistik ESS doch noch einmal um ein volles Jahr verschoben werde.

Und ob ASV-BW ebenfalls die vielen in winprosa selbstverständlich vorhandenen Zusatzdienste zur Unterstützung der lokalen Kursstufen-Organisations­teams bieten wird, ist derzeit eher fraglich. Gemeint sind u.a. statistische Auswertungen (nicht nur für die ESS), juristische Bewertung, Leistungsbewertung, Klausurenplanung, Prüfungsorganisation (Komm., Schr., Mündl. und Schulfremd.) und Anrechnungsoptimierung. Der komplette Leistungsumfang ist in Leistungsmerkmale von winprosa aufgeführt.

Das Schulgesetz trägt dem Rechnung und legt in § 116 (gültig ab 01.08.2022) den Einsatz von Schulverwaltungssoftware folgendermaßen fest (Fettschrift durch Fa. cmH):

§ 116 Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹
(1) Die öffentlichen Schulen sind verpflichtet, die Module der Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹ zu nutzen und für die Durchführung der amtlichen Schulstatistik die Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹ einzusetzen. Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in der Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹ keine Funktionalitäten bereitgestellt werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer Software zulässig.
(2) Die Schulen in freier Trägerschaft stellen die Daten, zu deren Übermittlung an die Kultusverwaltung sie durch Gesetz oder Rechtsverordnung verpflichtet sind, entweder über die Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹ oder über ein sonstiges vom Land eingerichtetes Verfahren zur Verfügung.

Damit ist zum einen für die Schulen erstmals ein landeseinheitliches EDV-Programm vorgeschrieben worden, zum anderen aber eingestanden worden, dass dieses noch nicht ausreicht, noch unvollständig ist.

 

• Dilemma

SVP-BW konnte mit Kursstufendaten bekanntlich gar nicht umgehen, damals aus historischen Gründen. Aber auch ASV-BW konnte lange Zeit nicht gut mit Kursstufendaten umgehen, nun vielleicht, weil nur ca. 9% aller BW-Schulen eine allg.bild. Kursstufe besitzen. Also gab es bisher 17 Jahre lang (!) offensichtlich wichtigeres zu programmieren:

In BW gibt es nämlich ca. 5000 Schulen (Stand 2023), davon aber nur gut 460 Schulen mit AGVO (u.a. 376 öffentl. allg.bild. Gymn., 9 GMS und 81 priv. allg.bild. Gymn.). Diese AGVO-Schulen hatten und haben offensichtlich keine Lobby!

Lange ist nicht aufgefallen, dass eine bidirektionale Schnittstelle zwischen ASV-BW und winprosa fehlte. Schließlich konnten an den Schulen ja Stammdaten von ASV-BW nach winprosa transportiert werden und Kursstufendaten waren für ASV-BW noch uninteressant. Also war der Ent­wicklungs­druck auf der ASV-BW-Seite zu gering.

Das änderte sich aber schlagartig im Sommer 2023, als ASV-BW erstmals alle relevanten Statistikdaten rund um die Kursstufe liefern sollte. Nun fiel plötzlich auf, dass ASV-BW die Kursstufe der (komplexeren) AGVO immer noch nur recht rudimentär verwalten konnte (Erkenntnisse 2023 entsprechenden ASV-BW-Onlineschulungen entnommen). Im Bereich der (schlichteren) BGVO sah das vielleicht anders aus.

Das Dilemma besteht darin, dass die AGVO-Kursstufe
- nur mit winprosa komplett, komfortabel und rechtssicher gemanagt werden kann, aber ab 2024
- nur mit ASV-BW die zugehörige Statistik an ASD-BW geliefert werden soll.
Z.B. der GW-Supersonderfall aus der AGVO 2023 (gültig ab Abi 2025; s.w.u.) ist in ASV-BW aus Zeitgründen auch im Herbst 2023 laut Kundenaussagen noch gar nicht verankert; die Schüler sitzen aber schon in der Kursstufe.

Ohne entsprechende Schnittstelle müssen die Schulen also entweder ihre Daten doppelt verwalten, oder auf winprosa und damit auf Komfort und Rechtssicherheit verzichten ( Leistungsmerkmale von winprosa).
In ASV-BW sind bekanntlich verfahrensbedingt (wie auch in winprosa) keine Erst- und Zweitkorrekturdaten vorhanden, sollen trotzdem an ASD-BW geliefert werden, müssen also in ASD-BW sowieso händisch nachgetragen werden. Also ist der Zwang, die verfügbaren Daten über ASV-BW zu tranferieren, unredlich, man könnte alle Kursstufen-Daten gleich direkt in ASD-BW einpflegen (wie es für 2023 möglich war *), nicht aber ab 2024 erlaubt sein soll). Siehe diesbez. auch unseren Aktuellen Tipp vom 09.07.23.

Verschärft wird die Situation dadurch, dass ASV-BW ja eigentlich (irgendwann) die allg.bild. Gymnasien komplett betreuen können sollte, es nun aber Verlautbarungen gibt, dass dies aus systematischen Design-Gründen (?) gar nicht mehr vollständig möglich sein könne:
So werde es in ASV-BW sicher keine Prüfungsorganisation geben, in der Prüfungen zeitlicht geplant werden können, wie z.B für komm. und mdl. Prüfungen nötig!!!
Zitat SCS: "ASV-BW dient nun mal vor allem anderen der Erfassung statistisch relevanter Daten (Prüfungsergebnisse, Lehrerresourcen, Schülerdaten, etc.) und der Vereinheitlichung der Zeugnisse."
Aber das widerspricht dem gegeüber dem Rechnungshof erklärten Ziel: "Mit ASV-BW sollte ein zuverlässiges Schulverwaltungsprogramm entwickelt werden, das zum einen den Bedürfnissen der Schulen und der Schul- bzw. Sachaufwandsträger gerecht wird, zum anderen die Lieferung korrekter und vollständiger statistischer Daten an das zentrale Verfahren ASD ermöglicht."

Entsprechend laut ist nun der Aufschrei: ASV-BW dient nicht primär der Unterstüzung der Schulen, die scheint eher eine Randaufgabe zu sein.
Dabei wäre das Problem mit einem Schlag lösbar und die Akzeptanz von ASV-BW an den AGVO-Schulen gewaltig gesteigert, wenn es die entsprechende Schnittstelle gäbe (dann aber eleganterweise bidirektional).
Siehe diesbez. auch Quo vadis winprosa: kein Blick in die Glaskugel.
Die dort seit Dez. 2023 versuchsweise vorgestellte betriebsbereite XML-Exportschnittstelle (zu ASV-BW) ist mittlerweile in Übersicht: Schnittstellen … > 1.9 XML-Export (ASV-BW) genauer beschrieben. Die könnte "leicht" umgebaut werden für die direkte Statistikdaten-Lieferung an ASD-BW. *)
Leider lehnt das SCS diesbezügliche Kundenanfragen bisher entschieden ab: "Nie werde es derartige Schnittstellen seitens ASV-BW geben".

Wie gut, dass winprosa auch als unabhängiges Programm eingesetzt werden kann und darf!

Neue NGVO/AGVO ab Abiturjahrgang 2021

Hielt die große 2004-NGVO nur ganze sechs Jahre bis zur 2010-NGVO, so droht letzterer das gleiche Schicksal, immerhin erst nach elf Jahren:
Die neueste KMK-Vereinbarung erlaubt nämlich ab 2019 in der Kursstufe nur noch vier Fächer mit "erhöhtem Anforderungsniveau". Dies gilt also spätestens ab Abi­turjahrgang 2021, muss daher in den SVPen allerspätestens bis Anfang 2019 umgesetzt und ausgetestet sein.

Siehe auch Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Fassung vom 08.12.2016):
"7.2 [...] Die Schülerinnen und Schüler belegen zwei bis vier Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Die Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau werden mindestens vierstündig unterrichtet, bei zwei Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau mindestens fünfstündig unterrichtet (vgl. Ziffern 8.3, 8.5 und 9.4). Mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ist auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen.
Die Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen werden auf grundlegendem Anforderungsniveau 3- oder 4-stündig unterrichtet, die übrigen Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau werden 2- oder 3-stündig unterrichtet."

Somit ergibt sich folgende Entwicklung:
KMKFächer auf erhöhtem Anforderungsniveau BWLeistungskurse (5-std.)→ Kernfachkurse (4-std.)Intensivkurse (4- oder 5-std.)?
 Fächer auf grundlegendem Anforderungsniv. Grundkurse (2- und 3-std.)→ sonstige Kurse (2-std.)Basiskurse (2- und 3-std.)?

Da die KMK-Vereinbarung erst Ende 2016 veröffentlicht wurde, erscheint das Vorhaben sehr ambitioniert, bleiben doch für die juristische Umsetzung in BW und die anschließende Programmierung in den SVPen nur ca. anderthalb Jahre Zeit. Abiturienten des Jahrgangs 2021 befinden sich im Schuljahr 2018/19 in der Vorbereitungsphase und treten im Sommer 2019 in die Kursstufe (Qualifikationsphase) ein. Daher muss die neue NGVO ab Schuljahr 2018/19 den Gymnasien vorliegen, damit diese Schüler entsprechend informiert und beraten werden können.

Der Anfang 2017 vom PhV-BW publizierte NGVO-Vorschlag ist sehr detailliert und tiefgreifend:
3 fünfstd. Intensivkurse mit schr. Prüfung, dreistd. Basiskurse in D, M, FS und NW, zweistündige Basiskurse in gw und den restlichen Fächern. Das erinnert an die alten Grund- und Leistungskurse, aber nun mit drei Leistungskursen ohne doppelte Zählung. Daher muss das Anrechnungskalkül komplett angepasst werden.
Wegen der drei- und fünfstündigen Kurse klappt das vom MKJS bevorzugte stundenplantechnische Doppelstundenschema nur noch mit Tricks. Und für die aktuell möglichen 20 WoStd für Kernfachbänder mit 100%-Belegung wird es keinen einfachen Ersatz geben.

Mitte Juni 2017 hat die CDU-Fraktion einen ähnlichen Vorschlag veröffentlicht; am 10.10.2017 hat die Landesregierung den zwischenzeitlich vom MKJS erstellten Vorschlag verabschiedet (siehe auch Eckpunkte der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe).

Er sieht vor:

  • Drei fünfstündige Leistungsfächer: zwei müssen aus Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaft gewählt werden, das dritte wird "frei" aus dem Pflichtbereich gewählt.
  • Dreistündige Basisfächer: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Naturwissenschaften.
  • Zweistündige Basisfächer: alle anderen Fächer.

  • Belegungspflicht allgemein: 4D, 4M, 4FS, 4BK/Mu, 4G, 2Geo, 2Gk, 4Rel/Eth, 4Nw, 4S.
  • Belegungspflicht zusätzlich: entweder eine weitere FS oder eine weitere NW.
  • Belegungspflicht Summe: min. 42 Kurse incl. LF in einfacher Zählung (um auf min. 64 WoStd. in JG 1+2 zu kommen).

  • Abrechnungspflicht Kurse allgemein: 4D, 4M, 4(+4)FS, 2BK/Mu, 4G, 2Geo, 2Gk, 4(+4)Nw, alle Prüf.Kurse.
  • Abrechnungspflicht Leistungskurse: zwei der Leistungsfächer zählen nach Schülerwahl doppelt im Kursblock (= 8 Kurse).
  • Abrechnungspflicht Kursanzahl: Genau 28 Basiskurse, alle 12 Leistungskurse und die 8 (doppelt zu zählenden) Leistungskurse müssen angerechnet werden,
    (= 48 Punkt-Noten, normiert auf 40 Kurse: Summe x 40 / 48). "Überzählige" Kurse können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Abiturprüfung schriftlich: drei Prüfungen, in jedem der drei Leistungsfächer eine.
  • Abiturprüfung mündlich: zwei Prüfungen aus den belegten Basisfächern gemäß Detailplan; klassischer Prüfungsstil, also keine Präsenta­tionsprüfung mehr.
  • Keine Endnote Null in irgend einem Prüfungsfach.

  • Deutsch und Mathematik müssen schr. oder mdl. Prüfungsfach sein.
  • Alle drei Aufgabenfelder müssen durch Prüfungen abgedeckt sein.
  • Die Besondere Lernleistung kann weiterhin ein mdl. Prüfungsfach ersetzen, nicht jedoch D und M.
  • Fremdsprache muss nicht mehr Prüfungsfach sein.
  • Kommunikationsprüfung in den schriftlich geprüften modernen FS.
  • Fachpraktische Prüfungsteile in BK, Mu oder S, wenn schriftlich geprüft.

  • Die aufgrund von KMK-Regeln geforderte Mindestwochenstundenzahl von 64 WoStd. über die beiden Jahrgangsstufen hinweg (NGVO 2010 §10) wird nicht mehr explizit erwähnt, da sie über die nun geforderte Mindestkurszahl automatisch erfüllt ist (AGVO 2021 §11 ff).

Mittlerweile unterscheiden wir zwischen der alten NGVO 2010 und der neuem AGVO 2021, deren Details auch nachzulesen sind auf unserer Seite Kurswahlverarbeitung I > 0. Prolog.

Neue AGVO ab Abiturjahrgang 2023 und 2025

Bereits im Oktober 2020 waren die Schulen über die Stärkung der Gesellschaftswissenschaften in der AGVO ab dem Abitur 2025 informiert worden. Es war also noch vor dem ersten Abitur gem. AGVO 2021 klar, dass es ab 2025 eine neue AGVO geben würde.

Dann kamen in Folge von Corona aber 03.22 erst eine Interims-AGVO namenes CCPVO 2021/2022 und dann 09.22 und 01.23 jeweils eine CCPVO 2022/2023 heraus. Deren Regelungen mussten für die Nach-Corona-Zeit an die AGVO angepasst werden.

So wurde im Frühling 2023 die AGVO 2023 veröffentlicht mit den angepassten Regeln fürs bereits wenige Wochen später stattfindende Abi 2023, gleichzeitig die neuen Regeln ab Abi 2025 enthaltend. Die Schüler des Jahrgangs 2025 sollten ursprünglich nach Weihnachten, spätestens aber im März, ihre Vorwahlen abgeben, konnten aber erst ab Mai 24 über die Kautelen der neuen AGVO unterrichtet werden!

War schon die Umsetzung der Regeln für die AGVO 2021 sehr ambitioniert gewesen, so wurde die Zeitkappheit nun offensichtlich bei Weitem übertroffen. Und ob an den Schulen der neu entstandene GW-Supersonderfall mit all seinen Facetten rechtlich einwandfrei und effektiv umgesetzt werden konnte, ist strittig.

Die Kurzform der Änderungen lautet:

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